Homburg:
Besondere Gelegenheit! 1 Mio Mieteinnahmen! MFH mit Baugrundstück in Citylage von Homburg!
Objekt-Nr.: 71

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Grundstück ca.:
4.875 m²
Preis:
Preis auf Anfrage
Bei diesem besonderen Objekt, in guter Lage von Homburg, handelt es sich um ein 5-Familienhaus mit ca. 255 qm Wohnfläche, sowie einem Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 4.875 qm (mit genehmigter Bauvoranfrage zur Errichtung einer Pflegeimmobilie & Wohnungen). Verpassen Sie nicht die einmalige Gelegenheit in direkter Uni-Nähe und Citylage Ihren Traum von der Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung bzw. den Neubau eines MED-Zentrum zu verwirklichen.
Das 5-Familienhaus verfügt über 4 identische Wohnungen mit ca. 47 qm Wohnfläche und einer Dachgeschosswohnung mit ca. 65 qm Wohnfläche. Zwei der Wohnungen verfügen über einen Balkon bzw. eine Terrasse.
Alle Wohnungen sind voll möbliert und werden teilweise als Wohnungen zur Kurzzeitmiete oder als Ferienwohnungen vermietet.
Die Mieteinnahmen (für das Bestandsgebäude) belaufen sich, je nach Art der Vermietung, auf 45.000,00 - 75.000,00 Euro netto Kaltmiete.
Die genauen Ausführungen des B-Plans für den Neubau auf dem großzügigen Baugrundstück erhalten Sie in einer gesonderten & umfassenden Ausführung.
Für den Neubau sind Mieteinnahmen von ca. 1 Million Euro möglich und kalkuliert, wovon ca. 85 % bereits mit Mietverträgen nachweisbar sind.
Nutzungsart: Gemischt
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Büro, Einzelhandel-klein, Garagen, Gewerbe, Lager, Mehrfamilienhaus
GRZ: 0,60
Verfügbar ab: 01.04.2024
Umgebung: Apotheke, Bahnhof, Bus, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Fitness, Grundschule, Kindergarten, Krankenhaus, ruhige Gegend, Post, Spielplatz, Tennisplatz, Wald, weiterführende Schule
Ausblick: Fernblick
Provisionspflichtig: ja
Provision: 4,76%
Bei Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Käufer eine Vermittlungs-/ Nachweisprovision in Höhe von 4,76 % inklusive der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtkaufpreis an den Makler zu zahlen. Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss eines vollwirksamen Kaufvertrages mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
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